eVB für die Exportkennzeichen-Versicherung
für das Zollkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen bzw. das Transitkennzeichen
Die Versicherung für das Exportkennzeichen ist derzeit
noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie müssen
wie bisher die gelbe Versicherungskarte (3-fach-Satz) als Nachweis
für
die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die grüne Versicherungskarte (Internationale
Versicherungskarte - IVK) für das Ausland bei der Kfz Zulassungsstelle
vorlegen. Eine eVB-Nummer ist bereits geplant und Sie können diese
ebenfalls kosenlos in unserem eVB-Portal kostenlos freischalten.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von
Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und
wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils
betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte
bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der
zuständigen Finanzämter, sind bindend.