Geltungsbereich für die Exportkennzeichen Versicherung
die Zollkennzeichen Versicherungen bzw. die Ausfuhrkennzeichen Versicherungen
Exportkennzeichen-Versicherungen auch Transitkennzeichen Versicherung genannt, erhalten Sie für die Überführung in das Ausland.
Grundsätzlich ist die Versicherung für das Exportkennzeichen für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe Haftplichtversicherung).
Der internationale Zulassungsschein ist maximal 365 Tagen in allen Ländern
der Welt gültig. Die Zollversicherung von Kraftfahrzeugen ist in nachstehenden
Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen Internationalen Versicherungskarte
(IVK) gültig.
Der von uns ausgewiesene Versicherungsschutz deckt nur die auf der grünen
internationalen Versicherungskarte ausgewiesenen und nicht gestrichenen Länder:
Für Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende Land abgeschlossen werden.
Exportkennzeichen sind international anerkannte Kennzeichenschilder. Bei Export oder Durchreise in nachstehende Länder, die dem internationalen Abkommen nicht beigetreten sind, müssen Sie jedoch eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates vor der Einreise abschließen. Diese erhalten Sie normalerweise an der Grenze des jeweiligen Landes.
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